Gerade in Krisenzeiten ist es wesentlich, die Liquidität aufrecht zu erhalten und persönliche Haftungsthemen möglichst zu vermeiden.
Seit 8. April 2020 übernimmt der Staat 90 oder 100 % an Garantien für Corona-Überbrückungsfinanzierungen. Statt einer verpflichtenden Prüfung durch die Banken muss der Unternehmer die Rückführbarkeit des Kredits bestätigen.
Kann der Kredit doch nicht zurück bezahlt werden, kann dies massive Haftungsthemen für die Geschäftsführung einer GmbH oder für EinzelunternehmerInnen mit sich bringen. Durch Vorlage einer Fortbestehensprognose können Haftungsthemen minimiert werden.
Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Beantragung von Überbrückungsfinanzierungen und Zuschüssen sowie bei der Erstellung einer Fortbestehensprognose!
Rasch und unbürokratisch belgeiten wir Sie am Weg zu Ihrer Unternehmensfinanzierung.
Nach Übermittlung Ihrer Unterlagen (siehe unten) erhalten Sie innerhalb von zwei Werktagen unser Angebot mit dem Ziel, innerhalb von einer Woche Ihre Fortbestehensprognose in Händen zu halten.
VORTEILE:
Aus Zeit- und Kostengründen halten wir unsere Wege so kurz als möglich! Gleichzeit ist uns bewusst, dass die Erstellung einer Fortbestehensprognose eine gute Gesprächsbasis auf Augenhöhe und Vertauen voraussetzt. Erste Infos finden Sie in den beiden Broschüren.
Der Bereich "Erste Infos" möge einen Einblick über unsere Erfahrungen und Herangehensweise vermitteln. Gerne stehen wir für einen unverbindlichen Ersttermin zur Verfügung!
Nutzen Sie bitte unser Kontaktformular - wir melden uns umgehend zu einem ersten, unverbindlichen Gespräch zum Kennen lernen!
Folgende Unterlagen benötigen wir vorab für eine erste, unverbindliche Beurteilung Ihres Unternehmens sowie für die Angebotserstellung:
Darüber hinaus sind folgende Unterlagen (exemplarisch) hilfreich:
Alle Zertifikate finden Sie unter www.re-consult.at. Die personenbezogene Zuordnung kann unseren Profilen (s.o.) entnommen werden.